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Stavrakis Premium-Speiseöle
- Lieferbedingungen: EXW, FOB, CIF weltweit
Services: Exportdokumentation
Expertise: Flexitanks, Komplettladungen, Container, Schiffe
Schnelligkeit: Schnelle Lieferungen innerhalb der EU.
Bei Bedarf liefern wir über unsere internationalen Partner auch sehr große Mengen weltweit.
- Logistik & Lieferung
Eigenmarken & Großbestellungen
Individuelle Etikettierung
Markenentwicklung
Großbestellungen für Industrie und Einzelhandel
1. Schrittweiser Exportprozess
Der Vermittler/Broker bestätigt eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Zunächst sendet der Käufer das Original der unterzeichneten und gestempelten Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) zusammen mit den KYC-Dokumenten (Know Your Customer).
2. Der Verkäufer oder sein Vertreter erstellt das Standard-Ursprungszeugnis (Standard Certificate of Origin, SCO) und sendet es an den Käufer.
Nach Prüfung sendet der Käufer das unterzeichnete und gestempelte Internationale Ursprungszeugnis (International Certificate of Origin, ICPO) und das Garantiekonto (Reserved Warranty Account, RWA) zurück.
Etwaige an Vermittler gezahlte Provisionen werden in einer International Financial Reporting Agreement (IFRA) erfasst und bestätigt.
Der Verkäufer sendet anschließend einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Nach beidseitiger Zustimmung wird der Vertrag unterzeichnet und zurückgesandt.
Es ist wichtig, dass die Banken beider Parteien den Zahlungsbedingungen zustimmen und diese bestätigen. Der Versand erfolgt planmäßig nach Vertragsunterzeichnung.
Nach der erneuten Prüfung sendet der Verkäufer einen weiteren Vertragsentwurf zur abschließenden Prüfung. 2. Vom Verkäufer bereitzustellende Dokumentation
Der Verkäufer muss folgende Dokumente vorlegen:
Handelsrechnung basierend auf dem durch SGS-Zertifizierung bestätigten Gewicht
Ausfuhrgenehmigung und relevante Zolldokumente
Konnossement mit dem Vermerk „Fracht bezahlt“
SGS-Zertifikat über Qualität und Quantität
Zertifikat über strahlungs- und kontaminationsfreie Ware
Ursprungszeugnis
Zahlungsnachweis aller Ausfuhrabgaben
Packliste mit Angaben zu Menge, Qualität, Netto-/Bruttogewicht und Anzahl der Container
Diese umfassende Dokumentation gewährleistet den Schutz des Käufers und die Einhaltung aller internationalen Anforderungen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Standardzahlungsbedingungen sind TT oder SBLC einer Bank mit AAA-Rating.
Zusätzlich ist eine unterzeichnete Absichtserklärung (LOI) oder ICPO von CIS und BCL erforderlich.
Die Inspektion wird von SGS oder einem gleichwertigen Unternehmen im Verladehafen auf Kosten des Verkäufers durchgeführt.
Jede Sendung ist zu 110 % versichert.
Ein Entwurf des Standby-Akkreditivs (SBLC) ist zusammen mit dem Kaufvertrag (SPA) und der Proforma-Rechnung (PI) erforderlich.
Das endgültige SBLC muss innerhalb von 5 Werktagen nach Genehmigung des Akkreditiventwurfs bestätigt werden.
4. Endgültige Exportdokumente
Jede Sendung umfasst:
3 Originale + 3 Kopien des Konnossements
SGS-Gewichts-/Qualitäts-/Mengenprüfung
Handelsrechnung (1 Original + 3 Kopien)
Versicherungszertifikat über 110 % des Warenwertes
Gesundheitszeugnis für den menschlichen Verzehr
Pflanzengesundheitszeugnis
GVO-Freiheitszertifikat
Begasungszertifikat (1 Original + 4 Kopien)
Diese Dokumente gewährleisten die Einhaltung internationaler Standards und schaffen Vertrauen zwischen den Partnern.
5. Einfuhrgenehmigungen und Verantwortlichkeiten
Die Exportverfahren sind klar definiert; die Beschaffung von Einfuhrgenehmigungen im Bestimmungsland liegt in der Verantwortung des Käufers.
Es ist unerlässlich, dass alle Dokumente vor Ankunft geprüft werden, um Verzögerungen beim Zoll zu vermeiden.
6. Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie: Dieses Verfahren ist allgemein gehalten und kann je nach Produkt, Land oder den Anforderungen des Käufers variieren. Bitte lesen Sie die geltenden Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie den Vertrag abschließen.
7. Provisionszahlungen erfolgen erst, nachdem der Verkäufer die Zahlung gemäß Rechnung bezahlt hat, laut der Vereinbarungen in der IMFPA, berechnet nach der tatsächlichen Liefermenge. Vermittler stellen ihre Provision stets in Rechnung.
8. Änderungen sind jederzeit möglich. Nur unterzeichnete Dokumente sind gültig.

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