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Stavrakis Premium-Speiseöle

- Lieferbedingungen: EXW, FOB, CIF weltweit

Services: Exportdokumentation
Expertise: Flexitanks, Komplettladungen, Container, Schiffe
Schnelligkeit: Schnelle Lieferungen innerhalb der EU.

Bei Bedarf liefern wir über unsere internationalen Partner auch sehr große Mengen weltweit.

- Logistik & Lieferung

Eigenmarken & Großbestellungen
Individuelle Etikettierung
Markenentwicklung
Großbestellungen für Industrie und Einzelhandel

1. Schrittweiser Exportprozess

Der Vermittler/Broker bestätigt eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Zunächst sendet der Käufer das Original der unterzeichneten und gestempelten Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) zusammen mit den KYC-Dokumenten (Know Your Customer).

2. Der Verkäufer oder sein Vertreter erstellt das Standard-Ursprungszeugnis (Standard Certificate of Origin, SCO) und sendet es an den Käufer.

Nach Prüfung sendet der Käufer das unterzeichnete und gestempelte Internationale Ursprungszeugnis (International Certificate of Origin, ICPO) und das Garantiekonto (Reserved Warranty Account, RWA) zurück.

Etwaige an Vermittler gezahlte Provisionen werden in einer International Financial Reporting Agreement (IFRA) erfasst und bestätigt.

Der Verkäufer sendet anschließend einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Nach beidseitiger Zustimmung wird der Vertrag unterzeichnet und zurückgesandt.

Es ist wichtig, dass die Banken beider Parteien den Zahlungsbedingungen zustimmen und diese bestätigen. Der Versand erfolgt planmäßig nach Vertragsunterzeichnung.

Nach der erneuten Prüfung sendet der Verkäufer einen weiteren Vertragsentwurf zur abschließenden Prüfung. 2. Vom Verkäufer bereitzustellende Dokumentation

Der Verkäufer muss folgende Dokumente vorlegen:

Handelsrechnung basierend auf dem durch SGS-Zertifizierung bestätigten Gewicht

Ausfuhrgenehmigung und relevante Zolldokumente

Konnossement mit dem Vermerk „Fracht bezahlt“

SGS-Zertifikat über Qualität und Quantität

Zertifikat über strahlungs- und kontaminationsfreie Ware

Ursprungszeugnis

Zahlungsnachweis aller Ausfuhrabgaben

Packliste mit Angaben zu Menge, Qualität, Netto-/Bruttogewicht und Anzahl der Container

Diese umfassende Dokumentation gewährleistet den Schutz des Käufers und die Einhaltung aller internationalen Anforderungen.

3. Zahlungsbedingungen
Die Standardzahlungsbedingungen sind TT oder SBLC einer Bank mit AAA-Rating.

Zusätzlich ist eine unterzeichnete Absichtserklärung (LOI) oder ICPO von CIS und BCL erforderlich.

Die Inspektion wird von SGS oder einem gleichwertigen Unternehmen im Verladehafen auf Kosten des Verkäufers durchgeführt.

Jede Sendung ist zu 110 % versichert.

Ein Entwurf des Standby-Akkreditivs (SBLC) ist zusammen mit dem Kaufvertrag (SPA) und der Proforma-Rechnung (PI) erforderlich.

Das endgültige SBLC muss innerhalb von 5 Werktagen nach Genehmigung des Akkreditiventwurfs bestätigt werden.

4. Endgültige Exportdokumente
Jede Sendung umfasst:

3 Originale + 3 Kopien des Konnossements

SGS-Gewichts-/Qualitäts-/Mengenprüfung

Handelsrechnung (1 Original + 3 Kopien)

Versicherungszertifikat über 110 % des Warenwertes

Gesundheitszeugnis für den menschlichen Verzehr

Pflanzengesundheitszeugnis

GVO-Freiheitszertifikat

Begasungszertifikat (1 Original + 4 Kopien)

Diese Dokumente gewährleisten die Einhaltung internationaler Standards und schaffen Vertrauen zwischen den Partnern.

5. Einfuhrgenehmigungen und Verantwortlichkeiten

Die Exportverfahren sind klar definiert; die Beschaffung von Einfuhrgenehmigungen im Bestimmungsland liegt in der Verantwortung des Käufers.

Es ist unerlässlich, dass alle Dokumente vor Ankunft geprüft werden, um Verzögerungen beim Zoll zu vermeiden.

6. Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie: Dieses Verfahren ist allgemein gehalten und kann je nach Produkt, Land oder den Anforderungen des Käufers variieren. Bitte lesen Sie die geltenden Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie den Vertrag abschließen.

7. Provisionszahlungen erfolgen erst, nachdem der Verkäufer die Zahlung gemäß Rechnung bezahlt hat, laut der Vereinbarungen in der IMFPA, berechnet nach der tatsächlichen Liefermenge. Vermittler stellen ihre Provision stets in Rechnung.

8. Änderungen sind jederzeit möglich. Nur unterzeichnete Dokumente sind gültig.
 
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